Jurakopf -
Die Einwilligung ist nach inzwischen herrschender Ansicht ein ungeschriebener Rechtfertigungsgrund (anders sieht es nur Roxin). Doch was
ist, wenn die Einwilligung durch Täuschung des Täters erlangt wurde? Wirkt sie sich dann noch rechtfertigend aus?
Ein Problem aus dem Strafrecht AT, das einfach sitzen muss. Selbst im Examen kann es einem noch begegnen - und wer die drei
vorherrschenden … mehr
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